Garantie
apenta gewährt auf seinen Qualitätskochgeräten eine lebenslange Garantie (*) ab dem Tag des Kaufes. Dies gilt jedoch nur für Beschädigungen und Defekte, die auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sind.
(*) Maximale lebenslange Garantiezeit von 25 Jahren.
Ausnahmen von der lebenslangen Garantie:
1. Verschleissteile (Griffe, Knaufe siehe unten)
2. Selbst verursachte Beschädigungen wie Über-
hitzen, Fallenlassen, unsachgemäßer Gebrauch oder absichtliche Beschädigungen.
3. Wenn die Kochgeräte mit einem schädlichen Reinigungsmittel gereinigt werden.
4. Leichte Kratzer und kleine Unvollkommen-heiten, die keinerlei Einfluss auf die Qualität des Kochgerätes haben.
Auf Ersatzteile (Knauf, Griffe) gewährt apenta eine Garantie von 5 Jahren.